FÖRDERMITTEL-
BERATUNG

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Die Energieberatung und die Ausführung von Baumaßnahmen können unter bestimmten Bedingungen gefördert werden. Wir beraten Sie gern, welche Förderung für Ihr Vorhaben in Anspruch genommen werden kann.

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EINLEITUNG

Welche Förderung ist möglich?

Welche Förderung ist möglich?

Wenn Sie einen Neubau planen oder eine Bestandsimmobilie energetisch sanieren wollen, können Sie unter bestimmten Umständen eine finanzielle Förderung erhalten. Diese kann ein finanzieller Zuschuss, aber auch ein Kredit zu Sonderkonditionen sein. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergeben Förderungen und Kredite für energieeffizientes Bauen oder Sanieren. Hinzu kommt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

VORTEILE

Der Vorteil unserer Beratung

Der Vorteil unserer Beratung

Eine Förderung spart Geld – doch die Beantragung kann viel Zeit und Nerven kosten. Deswegen begleiten wir Sie als Experten, um beim Förderdschungel aus KfW, BAFA, BEG, sowie regionaler Fördermöglichkeiten den Überblick zu bekommen. Wir wissen genau, welche aktuelle Förderung für Ihr Vorhaben möglich ist und wie sie diese erhalten.
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Übersicht einiger Fördermöglich-
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Übersicht einiger Fördermöglichkeiten

BEG – die Bundesförderung für effiziente Gebäude

Auch bei dem eher neuen Förderangebot der BEG soll ein Anreiz geschaffen werden, dass die Klimaziele 2030 der Bundesregierung durch energieeffiziente Sanierungen erreicht werden. Dabei sind bis zu 45 Prozent Bundesförderung möglich. Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich.

Bei Fragen zur Berechnung der Werte Ihrer Immobilie sowie der Erstellung nötiger Dokumente Förderstellen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir unterstützen Sie als spezialisierte Energieberatung mit Fachwissen im Bereich Bauingenieurswesen gern bei Ihrem Projekt!

KFW – das Effizienzhaus

KFW – das Effizienzhaus

Je nach Grad der Energieeffizienz wird der Begriff mit einer Zahl erweitert, zum Beispiel: 55, 40 oder 40 Plus. Die Zahlen beziehen sich auf die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV). Eine KfW-Effizienz 55 bedeutet, dass das Haus nur 55 Prozent der Energie des EnEV-Referenzhauses verbraucht. Entsprechend ist die KfW-Effizienz 40 noch besser. Der Zusatz „40 Plus“ bedeutet, dass neben dem niedrigen Energieverbrauch von nur 40 Prozent der EnEV-Forderungen bestimmte Geräte und Anlagen (Heizung, Lüftung, eigene Stromerzeugung über Solar etc.) zum Einsatz kommen und die Immobilie damit energetisch noch effizienter ist.

Durch erreichen unterschiedlicher Effizienzhaus-Klassen werden bis zu 50 Prozent Förderzuschüsse gewährt.

BAFA – Förderung für Bau und Sanierung

BAFA – Förderung für Bau und Sanierung

Die BAFA-Förderung für die energetische Modernisierung von Immobilien kann unter bestimmten Bedingungen für Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen vergeben werden. Dabei kann es sich um einen Zuschuss für die Heizoptimierung (Einbau neuer Heizanlage), für die Nutzung erneuerbarer Energien, für eine Kraft-Wärme-Kopplung und auch für die Energieberatung handeln. Zu beachten ist: Die Anträge für die BAFA-Förderung müssen, genauso wie bei der KfW, vor der Umsetzung der angestrebten Maßnahmen gestellt werden. Beide Förderungen sind kombinierbar, was sich doppelt für Sie auszahlen kann. Im Zuge des Klimapakets der Bundesregierung Deutschlands gibt es hinsichtlich der BAFA-Förderungen einige Änderungen, vor allem im Bereich der klimafreundlichen Heizungen. Fördermittel für mit Öl laufende Brennwertkessel sind zum Beispiel abgeschafft. Dafür gibt es eine Austauschprämie. Sie sollten also eher mit erneuerbaren Energien planen.

KONTAKT

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  • +49 (0)40-64533590
  • Pegasus Immobilien- und Energieberatungs GmbH
    Ferdinand-Harten-Str. 9
    22949 Ammersbek

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